CONTAINERDIENST / ENTSORGUNG
GANZ EINFACH!
So einfach ist Entsorgung! – mit uns als kundenorientierter Komplettdienstleister für Verwertung und Entsorgung.
Wir unterstützen Sie mit unserem professionellem Containerdienst bei der umwelt- und fachgerechten Entsorgung von Abfällen aller Art, ob für Industrie-, Gewerbe oder Privatkunden. Natürlich reibungslos, genehmigungs- und gesetzeskonform. Rufen Sie uns einfach unter 06341-933133 an oder füllen Sie das Bestellformular aus. Wir beraten Sie gerne.
BEHÄLTERGRÖSSEN
Erläuterung Absetzcontainer
Absetzer: Die Absetzcontainer werden nach hinten abgesetzt. Ein großer Vorteil ist der geringe Bedarf an Rangier- und Stellfläche.
Anfrage startenWelcher Container passt für welche Art Abfälle? Welche Größe passt am Besten? Welcher Container passt zu den Gegebenheiten vor Ort? Wir helfen Ihnen das passende Transportsystem, Abholintervalle und den Entsorgungsweg optimal auf Ihren Bedarf abzustimmen.
Anfrage startenErläuterung Abrollcontainer
Abroller: Die Abrollcontainer werden auf dem LKW nach hinten abgerollt. Im Vergleich zu den Absetzcontainern benötigen sie mehr Rangier- und Stellfläche und erfordern einen stabilen Untergrund. Sie sind immer dann die richtige Wahl, wenn viel Material zu entsorgen ist. Zur leichteren Beladung sind sie mit zwei Flügeltüren ausgestattet.
Anfrage startenAchtung:
Die Container dürfen nur bis zur vorderen Kante befüllt werden.
Bei einer Überfüllung entstehen zusätzliche Kosten!
MATERIALIEN
WELCHES MATERIAL DARF IN DEN CONTAINER?
Holz AI (AVV 170201) naturbelassene Vollhölzer
Was darf in den Container?
Naturbelassene Vollhölzer, wie z. B. (Euro-)Paletten aus Vollholz, Kabeltrommeln, Kanthölzer, Obst-, Gemüse- und Transportkisten aus Vollholz
Was darf nicht in den Container?
Bahnschwellen, Baumstämme, Wurzeln, druckimprägniertes Holz, Metalle, Dachbalken, lackierte Hölzer aus dem Außen- Innenbereich, Möbel, Türen, Holz A4, imprägnierte Hölzer wie z. B. Gartenzäune, Holz – Palisaden, Geländer, verbranntes Holz, Fachwerk, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Holz AII / AIII (AVV 170201) Restholz und unbelastetes Altholz
Was darf in den Container?
AII und AIII-Holz dürfen zusammen in den Container.
AII – Restholz = verleimt/ beschichtet/ gestrichen/lackiert /anderweitig behandelt
ohne halogenorganische Verbindungen /ohne Holzschutzmittel, z. B. verleimtes oder gestrichenes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen (AII), wie z. B. Balken und Bauhölzer, Dielen, Fehlböden, Bretter-Schalungen aus dem Innenausbau, Paletten aus Holzwerkstoffen, Schalbretter, Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Türen und Zargen von Innentüren (ohne schädliche Verunreinigung)
AIII – Unbelastetes Altholz = beschichtet mit halogenorganischen Verbindungen /ohne Holzschutzmittel, z. B. beschichtetes Altholz mit halogenorganischen Verbindungen, aber ohne Holzschutzmittel wie Lasuren oder Pestizide (AIII), wie z. B. Altholz aus Sperrmüll, Laminat, Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtung, OSB-Platten, Spanplatten
Was darf nicht in den Container?
Bahnschwellen, Baumstämme, Wurzeln, druckimprägniertes Holz, Metalle, Dachbalken, Holz A4, Brandholz, Türen/Fenster mit Glas, imprägnierte Hölzer wie z. B. Gartenzäune, Holz – Palisaden, Geländer, verbranntes Holz, Fachwerk, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Holz AIV (AVV 170204*) behandeltes Altholz
Was darf in den Container?
Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterrahmen ohne Glas, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Gartenhäuser, Holzzäune, mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Bahnschwellen, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z. B. Zäune oder imprägnierte Schutzwände, behandeltes Holz, Dachlatten, Dachbalken, Dachstuhl sowie auch unbehandeltes Holz
Achtung: Die Annahme von AIV Altholz kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten. Es dürfen keine großen Metallteile wie Scharniere oder Nieten an den zu entsorgenden Holzteilen sein.
Was darf nicht in den Container?
Alle anderen Abfälle wie z. B. Metalle, Bauschuttabfälle wie Mauerwerk, Beton, Schutt, Keramik, Erde, Mauern, Sandstein, Dachziegel, Beton, Estrich, Bodenmaterial, Flüssigkeiten, Hölzer mit einer Kantenlänge von mehr als 300 cm, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Baumischabfall/Siedlungsabfall (AVV 170904/200301) gemischte Abfälle
Was darf in den Container?
Was darf nicht in den Container?
Teerhaltige Materialien, Holz A4, Isolier- oder Dämmstoffe, asbesthaltige Baustoffe, Brandabfälle, Reifen, Autoteile, Spraydosen, Flüssigkeiten, PCB-haltige Materialien, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke, Farben, Öle, Speisereste, Elektrogroßgeräte, Gussasphalt, Chemikalien, Sondermüll jeglicher Art
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Verpackungen aus Kunststoff (AVV 150102) klare und farbige Folien
Was darf in den Container?
Stretchfolien, Folien aus Kunststoff, Klarsicht, durchgefärbt oder bedruckt, Verpackungsfolie aus Polyethylen (bunt, transparent, sauber, trocken)
Was darf nicht in den Container?
Filme, Prospekthüllen, folienfremde Anhaftungen, verschmutzte Folien, Papier/Pappe/Kartonagen, Kunststoffe wie Kanister oder Eimer, landwirtschaftliche Folien, Umreifungsbänder, Verbundfolien, PVC-Folien, Pappe, Styroporformteile, DSD-Foliengemische, andere Kunststoffe, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Verpackungen aus Papier (AVV 150101) Papier, Kartonagen, Zeitungen
Was darf in den Container?
Bücher, Prospekte, Zeitungen, Zeitschriften, Büro- und Schreibpapier, Papiersäcke und -tüten, Aktenordner und Hefter aus Hartpappe ohne Metallschienen, Kartons und Obststeigen aus Altpapier, Druckerpapier, Zeitschriften, Zeitungen, Briefumschläge ohne Sichtfenster
Was darf nicht in den Container?
Tapeten, Windeln, Styropor, Pappgeschirr, Fotos und Fotopapier, Hefter aus Kunststoff, Verpackungen aus Kunststoff, stark verschmutzte Papiere und Kartonagen, Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Aktenordner mit Metallschienen, laminiertes Papier, beschichtetes Papier, verschmutztes Papier, Durchschlagpapier, Kassenzettel, Wachspapier, Backpapier, Fotopapier, nassfestes Papier, grafisches Papier, Kohlepapier, Plakate, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eternitplatten / Asbest AVV (170605*) fachgerecht verpackt
Was darf in den Container?
Eternit, Eternitplatten, Welleternitplatten, Eternit-Blumenkästen, Asbestblumenkästen, Fassadenverkleidungen, Wellasbest
Achtung: Asbest muss nach Behördenvorgabe (nach TRGS 519) fachgerecht in geeigneten Säcken bzw. BigBags verpackt sein. Die Annahme von Eternitplatten kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten.
Was darf nicht in den Container?
Asbesthaltige Dachpappe, asbesthaltiges Dämmmaterial, nicht fachgerecht verpackte Asbestbaustoffe, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Glaswolle/Steinwolle/Mineralwolle (AVV 170603*) fachgerecht verpackt
Was darf in den Container?
Dämmmaterialien aus Glas-, Mineral- und Steinwolle
Achtung: Nach Behördenvorgabe (nach TRGS 521) muss Glaswolle/Steinwolle/Mineralwolle fachgerecht in geeigneten Säcken bzw. BigBags verpackt sein. Die Annahme von Glaswolle/Steinwolle/Mineralwolle kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten.
Was darf nicht in den Container?
Sonstige Abfälle, Kabel, Folien, Metalle, Holzreste, Dachpappe, Kunststoffe, Gips- und Porenbeton, Asbesthaltige Baustoffe, asbesthaltiges Dämmmaterial, asbesthaltige Dachpappe, teerhaltige Dachpappe, teerhaltiges Dämmmaterial, nicht fachgerecht verpackte Dämmmaterialien, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Styropor (AVV 170604*) fachgerecht verpackt
Was darf in den Container?
HBCD-haltige Dämmplatten aus Polystyrol (Max. HBCD-Gehalt: 30.000 mg/kg), Styroporwand- und Deckenplatten, Verpackungsstyropor, Styropor, HBCD-frei, EPS-Dämmplatten, Baustyropor, Wärmedämmstyropor, Styroporchips, reißfest verpackt
Achtung:
Styropor muss nach Behördenvorgabe fachgerecht in geeigneten Säcken bzw. BigBags verpackt sein. Die Annahme von Styropor kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten.
Was darf nicht in den Container?
Baumischabfall, Folien, Kabel, Sonstige Abfälle, Dachpappe, Gips- und Porenbeton, Styropor mit Anhaftungen, Styrodur, KMF-Dämmung & Mineralwolle, Teer- und bitumenhaltige Stoffe, Hartschaumplatten, Holzweichfaserplatten, asbesthaltige Baustoffe, Dämmwolle aus Stein- oder Glaswolle, U-/PIR-Hartschaumplatten, HBCD-Gehalt von mehr als 30.000 mg/kg, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bauschutt sortentein (AVV170107) aus Neu-, Aus- und Umbau
Was darf in den Container?
Ausschließlich mineralische Materialien mit einer max. Kantenlänge von 60 cm wie z. B. Mauerwerk, Kalksandstein, Backsteine, Natursteine, reiner Betonabbruch, Steinabbruch, Mörtel, Zementmörtel, Estrich, Waschbecken und Toilettenschüsseln (Keramik), Marmor, Porzellan
Was darf nicht in den Container?
Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), Zementputzreste, Putzreste, Ziegel, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, jegliche Art von Holz, Möbel, Folien, Verpackungsmaterial (Eimer, Säcke, etc.), jegliche Form von Gips- und Rigipsplatten, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z. B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper), Leichtbausteine (Ytong, Poroton, Kalksteine etc.), Glasreste, Schamott, Schornsteinbruch, Dachpappe, Isolier- und Dämmstoffe, Bimsbeton, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bauschutt mit Ziegeln (AVV 170107) aus Neu-, Aus- und Umbau
Was darf in den Container?
Ausschließlich mineralische Materialien mit einer max. Kantenlänge von 60 cm wie z. B. Mauerwerk, Backsteine, Kalksandstein, Natursteine, Ziegelsteine, reiner Betonabbruch, Steinabbruch, Mörtel, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Zementmörtel, Estrich, Waschbecken und Toilettenschüsseln (Keramik), Marmor, Porzellan
Was darf nicht in den Container?
Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), Zementputzreste, Putzreste, jegliche Art von Holz, Möbel, Folien, Verpackungsmaterial (Eimer, Säcke, etc.), jegliche Form von Gips- und Rigipsplatten, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z. B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper), Leichtbausteine (Ytong, Poroton, Kalksteine etc.), Glasreste, Schamott, Schornsteinbruch, Dachpappe, Isolier- und Dämmstoffe, Bimsbeton, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bauschutt verunreinigt bis 10%/30% (AVV 170107) Vermischung von Bauschutt mit Fremdstoffen
Was darf in den Container?
Je nach Verunreinigungsmenge wird der Preis angepasst. Je verunreinigter desto kostenintensiver ist die Entsorgung. Als verunreinigter Bauschutt wird alles eingestuft, was nicht als Bauschutt sortenrein entsorgt werden kann, da es mit geringen Fremdstoffen (max. 10 %/30 %) wie z.B. Holz, Kunststoff, Isolierung, Verputz, Gipsstaub etc. vermischt ist. Hauptsächlich mineralische Materialien mit einer max. Kantenlänge von 60 cm wie z. B. Mauerwerk, Ziegelsteine, reiner Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste, Waschbecken und Toilettenschüsseln (Keramik) und Materialien, die geringfügig (max. 10 %/30 % in Summe) mit den folgenden Materialien verunreinigt sind: Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), Holz, Folien, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z. B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper), Glasreste, Papier o. ä.
Was darf nicht in den Container?
Dachpappe, Isolier- oder Dämmstoffe, Fensterrahmen, Schamott, Ytong, Bimsbeton, Gips- und Rigipsplatten, Holz A4, Reifen, Autoteile, Dachpappe, Schilf, Kunststoffe, Heraklit, Metall, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Sondermüll jeglicher Art
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Beton > 60cm (AVV 170101) bewehrt und unbewehrt
Was darf in den Container?
Armierter oder unarmierter Betonbruch, armierter oder unarmierter Betonestrich, Beton – maximale Kantenlänge von 60cm
Was darf nicht in den Container?
Ziegel, Klinker, Backsteine, Mörtel, Porenbeton, Bimsstein, Ytong, Gips, Fliesen, Keramik, Ofen- und Schornsteinschutt, Kunststoffe, Metall, Holz, Grünschnitt, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Sondermüll jeglicher Art
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Beton Übergröße (AVV 170101) bewehrt und unbewehrt - ab 60cm Kantenlänge
Was darf in den Container?
Armierter oder unarmierter Betonbruch, armierter oder unarmierter Betonestrich, Beton – Kantenlänge ab 60cm
Was darf nicht in den Container?
Ziegel, Klinker, Backsteine, Mörtel, Porenbeton, Bimsstein, Ytong, Gips, Fliesen, Keramik, Ofen- und Schornsteinschutt, Kunststoffe, Metall, Holz, Grünschnitt, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Sondermüll jeglicher Art
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Leichtbaustoffe/Baustoffe auf Gipsbasis (AVV 170802) Gips, Bims, Ytong
Was darf in den Container?
Ytong, Gasbetonsteine, Porenbeton, Bimsstein, Plansteine, Planblockelemente, Hohlblocksteine, Mauersteine aus Porenbeton, Blocksteine, Fertigbauteile, Gips, Rigips, Gipskartonplatten, Fasergipsplatten, Gipswände, Trockenbauelemente, Gipsformteile, Gipsputz, Stuckgips, Modellgips, Baukalk, Baugips
Was darf nicht in den Container?
Holz, Holzreste, Styroporplatten oder Teeranhaftungen, Asbestzement (Eternitplatten), Folien- und Kunststoffreste, Isolier- und Dämmstoffe, Dachpappe, Lehmputz, Metalle, Glasreste, Baustoffe auf Gipsbasis mit Anhaftung von Isolier- und Dämmmaterial, wesentliche Bestandteile an Stützmaterial und sonstiger Bauschutt, Asbest, Teeranhaftungen, Straßenbruch, Kunststoffe, Ofen- und Schornsteinschutt, Beton, Ziegel, Klinker, Backsteine, Fliesen, Keramik, Naturstein, Mörtel, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Erdaushub (AVV 170504) lehmig/sandig
Was darf in den Container?
Nur nach vorheriger Analyse: Erdaushub lehmig/sandig, Tonboden, Mutterboden, Grasboden ohne Grasnarbe
Was darf nicht in den Container?
Wurzelwerk, Steine, Asphalt, Mauerwerk, Betonabbruch, Ziegelsteine, Mörtel- und Putzreste, verunreinigter Boden, Grünschnitt, Grasnarben, Wurzeln, Bauschutt, Steine, Baumischabfall, Kunststoff, Glas, organische Bestandteile, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Grünschnitt (AVV 200201) ausschließlich organische Materialien
Was darf in den Container?
Ausschließlich organische Materialien wie Gartenabfälle, z. B. Rasenschnitt, Baumschnitt, Laub, Sträucher, Unkraut, Zweige, Äste, Blumen, Mulch, Rasen ohne Grasnarbe, Wurzeln in kleinen Mengen und mit geringem Durchmesser usw., die nicht von Schädlingen (z. B. Buchsbaumzünsler) befallen sind.
Was darf nicht in den Container?
Stämme, Wurzeln und Stubben mit einem Durchmesser größer 15 cm, Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), behandeltes Holz, Sägemehl, Sägespäne, Bauschutt, Grasnarbe, verunreinigte Grün- und Parkabfälle, Speisereste, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Glas (AVV 170202) Klar- Bunt- Fensterglas
Was darf in den Container?
Glasscheiben, Glasscherben, Tischplatten aus Glas, Fenster- und Türglas, Floatglas, Ornamentglas, Spiegel, Hartglas, Bauglas, Glasgeschirr
Was darf nicht in den Container?
Drahtglas, Panzerglas, Fensterscheiben mit Rahmen, Glas mit sonstigen Anhaftungen, Behälterglas, Vasen, Kaminglas, Glasdekoration, Panzerglas, Leuchtstoffröhren, Keramik, Glas mit Anhaftungen, Hohlglas, Bleikristall, Steingut, Glüh- und Energiesparlampen, Tür- und Fensterrahmen, Glastische mit Tischbeinen aus Metall oder Holz, Porzellan, Sicherheitsglas, Verbundsicherheitsglas, Verbundglas, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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