Unser Wertstoffhof in Landau mit Schüttgütern aller Art

WERTSTOFFHOF / ENTSORGUNG

GANZ EINFACH!
„Wir sorgen auf unserem Wertstoffhof für eine optimale und fachgerechte Entsorgung. Bei uns bekommen Sie alles rund um Ihren Abfall.“
Auf unserem Wertstoffhof in Landau haben Sie als Selbstanlieferer die Möglichkeit, sich aktiv an der umweltschonenden Abfallentsorgung zu beteiligen. Durch unsere moderne Fahrzeugwaage garantieren wir auch bei Kleinlieferungen genauste Abrechnungen. Nach der Verwiegung auf der Fahrzeugwaage hilft Ihnen unser geschultes Personal bei der Klassifizierung Ihrer Abfälle und zeigt Ihnen den Abladeort. Ihre getrennt entsorgten Wertstoffe können anschließend einer Verwertung zugeführt werden.
Öffnungszeiten
Mo–Fr 07:00 bis 17:00 Uhr
sowie jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 08:00 bis 12:00 Uhr
Im Grein 19, 76829 Landau
Telefon: 06341 933133
info@baumann-landau.de
MATERIALIEN
WAS KÖNNEN SIE BEI UNS ENTSORGEN?
Holz AI (AVV 170201) naturbelassene Vollhölzer

Was darf in den Container?

Naturbelassene Vollhölzer, wie z. B. (Euro-)Paletten aus Vollholz, Kabeltrommeln, Kanthölzer, Obst-, Gemüse- und Transportkisten aus Vollholz

Was darf nicht in den Container?

Bahnschwellen, Baumstämme, Wurzeln, druckimprägniertes Holz, Metalle, Dachbalken, lackierte Hölzer aus dem Außen- Innenbereich, Möbel, Türen, Holz A4, imprägnierte Hölzer wie z. B. Gartenzäune, Holz – Palisaden, Geländer, verbranntes Holz, Fachwerk, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Europaletten aus Vollholz zur Abholung von unserem Containerdienst in landau
Holz AII / AIII (AVV 170201) Restholz und unbelastetes Altholz

Was darf in den Container?

AII und AIII-Holz dürfen zusammen in den Container.

AII – Restholz = verleimt/ beschichtet/ gestrichen/lackiert /anderweitig behandelt
ohne halogenorganische Verbindungen /ohne Holzschutzmittel, z.   B. verleimtes oder gestrichenes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen (AII), wie z. B. Balken und Bauhölzer, Dielen, Fehlböden, Bretter-Schalungen aus dem Innenausbau, Paletten aus Holzwerkstoffen, Schalbretter, Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Türen und Zargen von Innentüren (ohne schädliche Verunreinigung)

AIII – Unbelastetes Altholz = beschichtet mit halogenorganischen Verbindungen /ohne Holzschutzmittel, z. B. beschichtetes Altholz mit halogenorganischen Verbindungen, aber ohne Holzschutzmittel wie Lasuren oder Pestizide (AIII), wie z. B. Altholz aus Sperrmüll, Laminat, Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtung, OSB-Platten, Spanplatten

Was darf nicht in den Container?

Bahnschwellen, Baumstämme, Wurzeln, druckimprägniertes Holz, Metalle, Dachbalken, Holz A4, Brandholz, Türen/Fenster mit Glas, imprägnierte Hölzer wie z. B. Gartenzäune, Holz – Palisaden, Geländer, verbranntes Holz, Fachwerk, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Unbelastetes Altholz, das auf dem Hof unseres Containedienstes auf die weitere Verarbeitung wartet
Holz AIV (AVV 170204*) behandeltes Altholz

Was darf in den Container?

Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterrahmen ohne Glas, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Gartenhäuser, Holzzäune, mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Bahnschwellen, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z. B. Zäune oder imprägnierte Schutzwände, behandeltes Holz, Dachlatten, Dachbalken, Dachstuhl sowie auch unbehandeltes Holz

Achtung: Die Annahme von AIV Altholz kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten. Es dürfen keine großen Metallteile wie Scharniere oder Nieten an den zu entsorgenden Holzteilen sein.

Was darf nicht in den Container?

Alle anderen Abfälle wie z. B. Metalle, Bauschuttabfälle wie Mauerwerk, Beton, Schutt, Keramik, Erde, Mauern, Sandstein, Dachziegel, Beton, Estrich, Bodenmaterial, Flüssigkeiten, Hölzer mit einer Kantenlänge von mehr als 300 cm, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ein Haufen behandeltes Altholz auf dem Hof unseres Containerdienstes in Landau
Baumischabfall/Siedlungsabfall (AVV 170904/200301) gemischte Abfälle

Was darf in den Container?

Bauschutt wie Sanitärkeramik (WCs, Waschbecken, Duschtassen etc.), Fliesen, Putz, Lehmputz und Strohmatten etc., Bims-, Poren-, Kalksand- und Gasbetonsteine (z. B. Ytong) – alle vorgenannten Positionen bis zu einem max. Anteil von 25 % in Summe -, sonstige Renovierungsabfälle wie Tapetenreste, Rigipsplatten, Heraklit, Kabel- und Rohrreste, unbehandeltes Massivholz, Einwegpaletten, Kanthölzer, Bretter, Bohlen, Bodenbeläge, Parkett, Laminat, Kisten, Späne, Spanplatten etc., unbehandelte Türblätter und -zargen aus dem Innenbereich, Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken etc., Holzmöbel, Glasbruch, Flexscheiben und Schleifpapiere, Metalle und Schrott (ausgenommen ölhaltige), Folien und leere Kunststoffeimer, Verpackungen, Papier, Bettzeug, Teppich, Geschirr, Möbel, Dekoartikel, Spielsachen

Was darf nicht in den Container?

Teerhaltige Materialien, Holz A4, Isolier- oder Dämmstoffe, asbesthaltige Baustoffe, Brandabfälle, Reifen, Autoteile, Spraydosen, Flüssigkeiten, PCB-haltige Materialien, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke, Farben, Öle, Speisereste, Elektrogroßgeräte, Gussasphalt, Chemikalien, Sondermüll jeglicher Art

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Vermischter Baumischabfall, auch Siedlungsabfalll genannt
Verpackungen aus Kunststoff (AVV 150102)

Was darf in den Container?

Stretchfolien, Folien aus Kunststoff, Klarsicht, durchgefärbt oder bedruckt, Verpackungsfolie aus Polyethylen (bunt, transparent, sauber, trocken)

Was darf nicht in den Container?

Filme, Prospekthüllen, folienfremde Anhaftungen, verschmutzte Folien, Papier/Pappe/Kartonagen, Kunststoffe wie Kanister oder Eimer, landwirtschaftliche Folien, Umreifungsbänder, Verbundfolien, PVC-Folien, Pappe, Styroporformteile, DSD-Foliengemische, andere Kunststoffe, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ein haufen Verpackung aus Kunststoff, der im Hof unseres Containerdienstes liegt
Verpackungen aus Papier (AVV 150101)

Was darf in den Container?

Bücher, Prospekte, Zeitungen, Zeitschriften, Büro- und Schreibpapier, Papiersäcke und -tüten, Aktenordner und Hefter aus Hartpappe ohne Metallschienen, Kartons und Obststeigen aus Altpapier, Druckerpapier, Zeitschriften, Zeitungen, Briefumschläge ohne Sichtfenster

Was darf nicht in den Container?

Tapeten, Windeln, Styropor, Pappgeschirr, Fotos und Fotopapier, Hefter aus Kunststoff, Verpackungen aus Kunststoff, stark verschmutzte Papiere und Kartonagen, Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Aktenordner mit Metallschienen, laminiertes Papier, beschichtetes Papier, verschmutztes Papier, Durchschlagpapier, Kassenzettel, Wachspapier, Backpapier, Fotopapier, nassfestes Papier, grafisches Papier, Kohlepapier, Plakate, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Verpackung aus papier, die im Hof unseres Containerdienstes in Landau gestapelt ist
Eternitplatten/Asbest (AVV 170605*) fachgerecht verpackt

Was darf in den Container?

Eternit, Eternitplatten, Welleternitplatten, Eternit-Blumenkästen, Asbestblumenkästen, Fassadenverkleidungen, Wellasbest

Achtung: Asbest muss nach Behördenvorgabe fachgerecht in geeigneten Säcken bzw. BigBags verpackt sein. Die Annahme von Eternitplatten kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten.

Was darf nicht in den Container?

Asbesthaltige Dachpappe, asbesthaltiges Dämmmaterial, nicht fachgerecht verpackte Asbestbaustoffe, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Eternitplatten liegen auf dem Hof unseren Containerdienstes in Landau
Glaswolle/Steinwolle/Mineralwolle (AVV 170603*) fachgerecht verpackt

Was darf in den Container?

Dämmmaterialien aus Glas-, Mineral- und Steinwolle

Achtung: Nach Behördenvorgabe muss Glaswolle/Steinwolle/Mineralwolle fachgerecht in geeigneten Säcken bzw. BigBags verpackt sein. Die Annahme von Glaswolle/Steinwolle/Mineralwolle kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten.

Was darf nicht in den Container?

Sonstige Abfälle, Kabel, Folien, Metalle, Holzreste, Dachpappe, Kunststoffe, Gips- und Porenbeton, Asbesthaltige Baustoffe, asbesthaltiges Dämmmaterial, asbesthaltige Dachpappe, teerhaltige Dachpappe, teerhaltiges Dämmmaterial, nicht fachgerecht verpackte Dämmmaterialien, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ein Sack mit Glaswolle auf unserem Hof in Landau
Styropor (AVV 170604*) fachgerecht verpackt

Was darf in den Container?

HBCD-haltige Dämmplatten aus Polystyrol (Max. HBCD-Gehalt: 30.000 mg/kg), Styroporwand- und Deckenplatten, Verpackungsstyropor, Styropor, HBCD-frei, EPS-Dämmplatten, Baustyropor, Wärmedämmstyropor, Styroporchips, reißfest verpackt

Achtung:

Styropor muss nach Behördenvorgabe fachgerecht in geeigneten Säcken bzw. BigBags verpackt sein. Die Annahme von Styropor kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten.

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Was darf nicht in den Container?

Baumischabfall, Folien, Kabel, Sonstige Abfälle, Dachpappe, Gips- und Porenbeton, Styropor mit Anhaftungen, Styrodur, KMF-Dämmung & Mineralwolle, Teer- und bitumenhaltige Stoffe, Hartschaumplatten, Holzweichfaserplatten, asbesthaltige Baustoffe, Dämmwolle aus Stein- oder Glaswolle, U-/PIR-Hartschaumplatten, HBCD-Gehalt von mehr als 30.000 mg/kg, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Große Styroporplatten, die von unserem Containerdienst beim Kunden abgeholt und auf unseren Hof transportiert wurden
Bauschutt sortenrein (AVV 170107) aus Neu-, Aus- und Umbau

Was darf in den Container?

Ausschließlich mineralische Materialien mit einer max. Kantenlänge von 60 cm wie z. B. Mauerwerk, Kalksandstein, Backsteine, Natursteine, reiner Betonabbruch, Steinabbruch, Mörtel, Zementmörtel, Estrich, Waschbecken und Toilettenschüsseln (Keramik), Marmor, Porzellan

Was darf nicht in den Container?

Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), Zementputzreste, Putzreste, Ziegel, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, jegliche Art von Holz, Möbel, Folien, Verpackungsmaterial (Eimer, Säcke, etc.), jegliche Form von Gips- und Rigipsplatten, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z. B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper), Leichtbausteine (Ytong, Poroton, Kalksteine etc.), Glasreste, Schamott, Schornsteinbruch, Dachpappe, Isolier- und Dämmstoffe, Bimsbeton, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle wie z.B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch dieser sortenreine bauschutt wurde von uns transportiert
Bauschutt mit Ziegel (AVV 170107) aus Neu-, Aus- und Umbau

Was darf in den Container?

Ausschließlich mineralische Materialien mit einer max. Kantenlänge von 60 cm wie z. B. Mauerwerk, Backsteine, Kalksandstein, Natursteine, Ziegelsteine, reiner Betonabbruch, Steinabbruch, Mörtel, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Zementmörtel, Estrich, Waschbecken und Toilettenschüsseln (Keramik), Marmor, Porzellan

Was darf nicht in den Container?

Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), Zementputzreste, Putzreste, jegliche Art von Holz, Möbel, Folien, Verpackungsmaterial (Eimer, Säcke, etc.), jegliche Form von Gips- und Rigipsplatten, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z. B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper), Leichtbausteine (Ytong, Poroton, Kalksteine etc.), Glasreste, Schamott, Schornsteinbruch, Dachpappe, Isolier- und Dämmstoffe, Bimsbeton, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bauschutt aus Ziegeln, die von unserem Containerdienst abgeholt wurden
Bauschutt verunreinigt bis 10%/30% (AVV 170107) Vermischung von Bauschutt mit Fremdstoffen

Was darf in den Container?

Je nach Verunreinigungsmenge wird der Preis angepasst. Je verunreinigter desto kostenintensiver ist die Entsorgung. Als verunreinigter Bauschutt wird alles eingestuft, was nicht als Bauschutt sortenrein entsorgt werden kann, da es mit geringen Fremdstoffen (max. 10 %/30 %) wie z.B. Holz, Kunststoff, Isolierung, Verputz, Gipsstaub etc. vermischt ist. Hauptsächlich mineralische Materialien mit einer max. Kantenlänge von 60 cm wie z. B. Mauerwerk, Ziegelsteine, reiner Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste, Waschbecken und Toilettenschüsseln (Keramik) und Materialien, die geringfügig (max. 10 %/30 % in Summe) mit den folgenden Materialien verunreinigt sind: Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), Holz, Folien, Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Metalle (z. B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper), Glasreste, Papier o. ä.

Was darf nicht in den Container?

Dachpappe, Isolier- oder Dämmstoffe, Fensterrahmen, Schamott, Ytong, Bimsbeton, Gips- und Rigipsplatten, Holz A4, Reifen, Autoteile, Dachpappe, Schilf, Kunststoffe, Heraklit, Metall, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Sondermüll jeglicher Art

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Verunreinigter Bauschutt, der zur Weiterbehandlung auf dem Hof unseres Containerdienstes lagert
Beton > 60cm (AVV 170101) bewehrt und unbewehrt

Was darf in den Container?

Armierter oder unarmierter Betonbruch, armierter oder unarmierter Betonestrich, Beton – maximale Kantenlänge von 60cm

Was darf nicht in den Container?

Ziegel, Klinker, Backsteine, Mörtel, Porenbeton, Bimsstein, Ytong, Gips, Fliesen, Keramik, Ofen- und Schornsteinschutt, Kunststoffe, Metall, Holz, Grünschnitt, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Sondermüll jeglicher Art

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kleine Betonbrocken wurden von unserem Containerdienst in Landau abgeholt und warten im Hof auf Abnehmer
Beton Übergröße (AVV 170101) bewehrt und unbewehrt - ab 60cm Kantenlänge

Was darf in den Container?

Armierter oder unarmierter Betonbruch, armierter oder unarmierter Betonestrich, Beton – Kantenlänge ab 60cm

Was darf nicht in den Container?

Ziegel, Klinker, Backsteine, Mörtel, Porenbeton, Bimsstein, Ytong, Gips, Fliesen, Keramik, Ofen- und Schornsteinschutt, Kunststoffe, Metall, Holz, Grünschnitt, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Sondermüll jeglicher Art

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Betonplatten in Übergröße die von unserem Containerdienst transportiert wurden
Leichtbaustoffe/Baustoffe auf Gipsbasis (AVV 170802)

Was darf in den Container?

Ytong, Gasbetonsteine, Porenbeton, Bimsstein, Plansteine, Planblockelemente, Hohlblocksteine, Mauersteine aus Porenbeton, Blocksteine, Fertigbauteile, Gips, Rigips, Gipskartonplatten, Fasergipsplatten, Gipswände, Trockenbauelemente, Gipsputz, Gipsformteile, Stuckgips, Modellgips, Baukalk, Baugips

Was darf nicht in den Container?

Holz, Holzreste, Styroporplatten oder Teeranhaftungen, Asbestzement (Eternitplatten), Folien- und Kunststoffreste, Isolier- und Dämmstoffe, Dachpappe, Lehmputz, Metalle, Glasreste, Baustoffe auf Gipsbasis mit Anhaftung von Isolier- und Dämmmaterial, wesentliche Bestandteile an Stützmaterial und sonstiger Bauschutt,  Asbest, Teeranhaftungen, Straßenbruch, Kunststoffe, Ofen- und Schornsteinschutt, Beton, Ziegel, Klinker, Backsteine, Fliesen, Keramik, Naturstein, Mörtel, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Leichtbaustoffe, in diesem Fall auf Gipsbasis, liegen auf unserem Hof bereit
Erdaushub (AVV 170504) lehmig/sandig

Was darf in den Container?

Nur nach vorheriger Analyse: Erdaushub lehmig/sandig, Tonboden, Mutterboden, Grasboden ohne Grasnarbe

Was darf nicht in den Container?

Wurzelwerk, Steine, Asphalt, Mauerwerk, Betonabbruch, Ziegelsteine, Mörtel- und Putzreste, verunreinigter Boden, Grünschnitt, Grasnarben, Wurzeln, Bauschutt, Steine, Baumischabfall, Kunststoff, Glas, organische Bestandteile, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Lehmiger und sandiger Erdaushub wurde von uns in einem Container abgeholt
Grünschnitt (AVV 200201)

Was darf in den Container?

Ausschließlich organische Materialien wie Gartenabfälle, z. B. Rasenschnitt, Baumschnitt, Laub, Sträucher, Unkraut, Zweige, Äste, Blumen, Mulch, Rasen ohne Grasnarbe, Wurzeln in kleinen Mengen und mit geringem Durchmesser usw., die nicht von Schädlingen (z. B. Buchsbaumzünsler) befallen sind.

Was darf nicht in den Container?

Stämme, Wurzeln und Stubben mit einem Durchmesser größer 15 cm, Bodenaushub (Erde, Sand, Kies oder Lehm), behandeltes Holz, Sägemehl, Sägespäne, Bauschutt, Grasnarbe, verunreinigte Grün- und Parkabfälle, Speisereste, Flüssigkeiten, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Farben, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch diesen Grünschnitt hat unser Containerdienst abgeholt
Glas (AVV 170202) Klar-, Bunt-, Fensterglas

Was darf in den Container?

Glasscheiben, Glasscherben, Tischplatten aus Glas, Fenster- und Türglas, Floatglas, Ornamentglas, Spiegel, Hartglas, Bauglas, Glasgeschirr

Was darf nicht in den Container?

Drahtglas, Panzerglas, Fensterscheiben mit Rahmen, Glas mit sonstigen Anhaftungen, Behälterglas, Vasen, Kaminglas, Glasdekoration, Panzerglas, Leuchtstoffröhren, Keramik, Glas mit Anhaftungen, Hohlglas, Bleikristall, Steingut, Glüh- und Energiesparlampen, Tür- und Fensterrahmen, Glastische mit Tischbeinen aus Metall oder Holz, Porzellan, Sicherheitsglas, Verbundsicherheitsglas, Verbundglas, gefährliche Abfälle wie z. B. Lacke, Öle, Elektrogeräte, Asbest, Teer, Gussasphalt, Chemikalien, Straßenaufbruch, teerfreier Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe

 

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Eine Sammlung Glasscheiben auf unserem Wertstoffhof in Landau

Die Aufzählungen der oben genannten Materialien stellt keine Vollständigkeit dar!